Amtliche Meldung

Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung vom 18.09.2025

Nähere Informationen können Sie bei Bedarf in den Bürgermeistersprechstunden in Erfahrung bringen.

TOP 6: Annahme einer Geldspende – Erhaltung des Baumbestandes

Beschluss Nr. 34/2025:

Die Gemeindevertretung Grambow beschließt die Annahme der Geldspende von Herrn Patrick Julke in Höhe von 250,00 €. Die Spende ist zweckgebunden für die Erhaltung des Baumbestandes in der Gemeinde.

TOP 7: Annahme einer zweckgebundenen Geldspende gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V

Beschluss Nr. 35/2025:

Die Gemeindevertretung Grambow beschließt gemäß § 44 Absatz 4 KV MV die Annahme einer zweckgebundenen Geldspende in Höhe von 700,00 EUR für einen Schaukasten. Dem Förderverein Unser Grambow e. V. ist eine Spendenbescheinigung auszustellen.

TOP 8: Annahme einer Sachspende Apfelbaum Challenge

Beschluss Nr. 36/2025:

Die Gemeinde Grambow nimmt die Sachspende in Höhe von 120 EUR an. Dem Förderverein Unser Grambow e. V. ist eine Spendenbescheinigung auszustellen.

Die Gemeinde Grambow bedankt sich ausdrücklich für die Spende.

TOP 10: Grundsatzbeschluss zur Beschaffung eines Stromerzeugers für das Dorfgemeinschaftshaus und den Löschbrunnen

Beschluss Nr. 37/2025:

Die Gemeinde Grambow beschließt die Beschaffung eines geeigneten Stromerzeugers zum Betrieb des Löschbrunnens und zur Stromeinspeisung in das Dorfgemeinschaftshaus. Die mind. Leistung des Stromerzeugers soll sich an der Notwendigkeit des Löschbrunnens orientieren.

Sollte aufgrund des Baufortschrittes des Löschbrunnens keine Beschaffung des Stromerzeugers im Haushaltsjahr 2025 stattfinden können, so sind die Haushaltsmittel im Jahr 2026 neu einzuplanen.

TOP 11: Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses der Gemeinde Grambow

Beschluss Nr. 38/2025:

Beschluss:

  1. Die Gemeinde Grambow beabsichtigt, dass im Jahr 2003 gebaute Dorfgemeinschaftshaus in der Ortslage Grambow unter Inanspruchnahme von Fördermitteln zu erweitern.
  2. Die funktionellen Erweiterungen sollen auf Basis der gesetzlichen Anforderungen erfolgen.
  3. Für die Planungsleistungen, die für die Beantragung von Fördermitteln erforderlich sind, sollen entsprechende Fachplanungsbüros (Objekt, Elektro und Heizung), sowie Gutachterleistungen gebunden werden, welche in einem ersten Schritt die Planungsleistungen 1 – 4 begleiten, aber auch für die sich anschließenden Leistungen (Phase 5 – 9) gebunden werden können, wenn es zu einer Realisierung kommen kann.

TOP 12: Grundsatzbeschluss zum Bau einer Pumptrackbahn

Beschluss Nr. 39/2025:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grambow beauftragt das Bauamt, eine Förderfähigkeit des Baus einer Pumptrackbahn gemäß aktuell gültigen Fördermöglichkeiten zu prüfen.
  2. Das Bauamt wird weiter gebeten, die baurechtlichen Voraussetzungen zu klären und ggf. eine erforderliche Genehmigung einzuholen.
  3. Sofern sowohl Fördermöglichkeiten als auch Baurecht gegeben sind, wird das Bauamt im Zusammenwirken mit Bürgermeister und Stellvertreter ermächtigt, einen Förderantrag fristgerecht einzureichen.
  4. Der maximale Eigenanteil der Gemeinde wird mit 50 % der Kosten festgesetzt.
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